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Rathaus

Plakatierungsgenehmigung

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Für das Anbringen von Plakaten ist deshalb eine Genehmigung erforderlich.

Der maximale Genehmigungszeitraum beträgt 4 Wochen.

Formular & Online-Prozess
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Plakatierungsantrag
Voraussetzungen

Eingereichter Antrag auf Plakatierung.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Plakatierung

Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde.

Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.

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